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   BFH, 20.01.2009 - III B 11/08   

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https://dejure.org/2009,13743
BFH, 20.01.2009 - III B 11/08 (https://dejure.org/2009,13743)
BFH, Entscheidung vom 20.01.2009 - III B 11/08 (https://dejure.org/2009,13743)
BFH, Entscheidung vom 20. Januar 2009 - III B 11/08 (https://dejure.org/2009,13743)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Abzweigung des Kindergeldes bei Verletzung der Unterhaltspflicht

  • Judicialis

    BGB § 1612 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 1612 Abs. 2 S. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 S. 3; ; EStG § 74 Abs. 1; ; EStG § 74 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klage gegen einen Abzweigungsantrag von Kindergeld; Zumutbarkeit der Gewährung von gesetzlichen Unterhaltspflichten im elterlichen Haushalt bei einem zerrüttetem Verhältnis

  • datenbank.nwb.de

    Abzweigung des Kindergelds durch die Familienkasse wegen Verletzung der Unterhaltspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 883
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 29.05.2006 - V B 159/05

    Selbständigkeit oder Unselbständigkeit eines Beraters

    Auszug aus BFH, 20.01.2009 - III B 11/08
    Mit derartigen Einwänden ist sie im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision allerdings ausgeschlossen (s. z.B. BFH-Beschluss vom 29. Mai 2006 V B 159/05, BFH/NV 2006, 1892; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 24 und 45).
  • BFH, 17.03.2006 - III B 135/05

    Volljähriges Kind - Auszahlung des Kindergeldes

    Auszug aus BFH, 20.01.2009 - III B 11/08
    Der Senat hat allerdings bereits entschieden, dass der Unterhalt bei einem volljährigen, auswärts lebenden Kind regelmäßig durch eine Geldrente und nur ausnahmsweise durch Naturalunterhalt zu leisten ist (Beschluss vom 17. März 2006 III B 135/05, BFH/NV 2006, 1285).
  • FG Nürnberg, 14.07.2010 - 3 K 21/08

    Behörde trägt die Feststellungslast (objektive Beweislast) für den Tag der

    Nur ausnahmsweise kann der Unterhaltsverpflichtete bei Vorliegen besonderer Gründe auch gegenüber einem volljährigen Kind verlangen, Unterhalt in anderer Weise -insbesondere durch Naturalunterhalt- zu gewähren (vgl. BFH-Beschluss vom 17.03.2006 III B 135/05, BFH/NV 2006, 1285; Beschluss vom 20.01.2009 III B 11/08, Juris; Urteil des Finanzgerichts Münster vom 21.02.2008 8 K 3734/06 (Kg), EFG 2008, 1642; Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 10.12.2008 8 K 1772/07 (Kg), juris; Born in Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl., § 1612 BGB Rdnr. 21 ff.; Palandt/Diederichsen, BGB-Kommentar, § 1612 Rz. 6).
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